Seite angelegt am: 08.05.2007
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Letze Bearbeitung:
11.08.2020
Keine überspannten Genauigkeitserfordernisse
Um ihrem Zweck gerecht zu werden, soll die Entscheidung nsch § 92 Abs 3 ABGB nach einem möglichst raschen Verfahren und ohne unnötige Verfahrensverzögerungen durch überspannte Genauigkeitserfordernisse gefällt werden.