Seite angelegt am: 29.05.2022
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Letzte Bearbeitung:
29.05.2022
Geltungsdauer des Schutzes nach § 97 ABGB
Der Anspruch nach § 97 ABGB besteht im Fall der Ehescheidung bei rechtzeitiger Antragstellung nach den §§ 81 ff EheG im Aufteilungsanspruc weiter.