Seite angelegt am: 27.01.2015
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Letze Bearbeitung:
09.08.2020
Wohnungserhaltungsanspruch ist höchstpersönlich
Der Anspruch auf Wohnungsbenützung ist höchstpersönlich und besteht nur während der Ehe.
Der Anspruch auf Wohnungsbenützung ist höchstpersönlich und besteht nur während der Ehe.