Seite angelegt am: 08.12.2014
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Bloße Unannehmlichkeiten
Bloße Unannehmlichkeiten auf Seiten des verfügungsberechtigten Ehegatten bedingen keine "Zwangslage".
Bloße Unannehmlichkeiten auf Seiten des verfügungsberechtigten Ehegatten bedingen keine "Zwangslage".