Seite angelegt am: 19.03.2023
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Letzte Bearbeitung:
19.03.2023
Sachverständigengutachten und Beweiswürdigung
Die Frage, ob die eingeholten Sachverständigengutachten die von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen rechtfertigen, gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung; ebenso jene, ob die eingeholten Sachverständigengutachten erschöpfend sind oder ob noch weitere Fragen an die Sachverständigen zu stellen gewesen wären. Diese Frage ist daher nicht revisibel, da der OGH keine Tatsacheninstanz ist.