Seite angelegt am: 21.12.2020
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Letzte Bearbeitung:
21.12.2020
Streitwert - keine Verpflichtung zu Erhebungen
Eine Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung von Erhebungen zum Wert des Streitgegenstands besteht nicht. Die Unterlassung derselben begründet keine Anfechtbarkeit der Entscheidung.