Seite angelegt am: 28.04.2021
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2021
Kostenersatz
Im Rekursverfahren gegen einen Grundsatzbeschluss ist ein Kostenersatz nicht vorgesehen, welshalb die Antragstellerin die Kosten ihres - wenn auch teilweise erfolgreichen - Rekurses selbst zu tragen hat.