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Seite angelegt am: 28.04.2021 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2021

Kostenersatz

Im Rekursverfahren gegen einen Grundsatzbeschluss ist ein Kostenersatz nicht vorgesehen, welshalb die Antragstellerin die Kosten ihres - wenn auch teilweise erfolgreichen - Rekurses selbst zu tragen hat.