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Seite angelegt am: 27.06.2021 ; Letze Bearbeitung: 27.06.2021

Gebührenbestimmungsbeschluss, Rekurs gegen - Zuständigkeit

Gemäß § 8a JN hat über Rechtsmittel gegen Gebührenbestimmungsbeschlüsse der Einzelrichter zu entscheiden.

§ 8a JN ab 01.05.2011

JN § 8a

Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.