Seite angelegt am: 27.06.2021
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Letze Bearbeitung:
27.06.2021
Gebührenbestimmungsbeschluss, Rekurs gegen - Zuständigkeit
Gemäß § 8a JN hat über Rechtsmittel gegen Gebührenbestimmungsbeschlüsse der Einzelrichter zu entscheiden.
§ 8a JN ab 01.05.2011
JN § 8a
Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.