Seite angelegt am: 25.11.2014
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Letze Bearbeitung:
17.08.2020
Nur zweckentsprechende Kosten zu ersetzen
Der Grundsatz, dass nur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu ersetzen sind, gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.