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Seite angelegt am: 22.04.2023 ; Letzte Bearbeitung: 22.04.2023

Verjährung Bereicherungsansprüche wegen überhöhter Honorare

Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare unterliegen in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen Verjährungsfrist.