Seite angelegt am: 22.04.2023
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Letzte Bearbeitung:
22.04.2023
Verjährung Bereicherungsansprüche wegen überhöhter Honorare
Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare unterliegen in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen Verjährungsfrist.