Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Kenntnis vom Mehrverkehr und Anfechtungsfrist
Kenntnis vom Mehrverkehr der Mutter ist als einzelner Verdachtsumstand nicht ausreichend, die zweijährige Frist des § 158 Abs 1 ABGB in Gang zu setzen.