Seite angelegt am: 10.09.2011
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
13. Familienbeihilfe
Auch die mit BGBl I 2008/131 eingeführte "13." Familienbeihilfe ist zur steuerlichen Entlastung (Kürzungsrechnung) heranzuziehen (EF-Slg 126.560).
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020