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Seite angelegt am: 09.03.2013 ; Letze Bearbeitung: 08.03.2020

Steuerliche Entlastung für Grenzgänger Schweiz / Österreich

Es ist auch einem Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich, der im Inland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig ist, eine steuerliche Entlastung entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zuzubilligen ist, damit der vom Verfassungsgerichtshof für notwendig erachtete Ausgleich der Transferleistung eintreten kann. Die Entlastung steht - sofern wie hier die Bagatellgrenze überschritten wird - dem Unterhaltspflichtigen unter den aufgezeigten Umständen unabhängig davon zu, wie hoch gemäß den Bestimmungen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens jener Anteil der von ihm abzuführenden Einkommenssteuer ist, der dem österreichischen Fiskus zufließt.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020