Seite angelegt am: 01.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
08.03.2020
Konkreter Grenzsteuersatz des UPfl
Der für den Grenzsteuersatz maßgebliche Betrag lässt sich durch Einsichtnahme in den Jahreslohnzettel feststellen und zwar ist es die Kennziffer 245.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020