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Seite angelegt am: 01.11.2009 ; Letzte Bearbeitung: 08.03.2020

Konkreter Grenzsteuersatz des UPfl

Der für den Grenzsteuersatz maßgebliche Betrag lässt sich durch Einsichtnahme in den Jahreslohnzettel feststellen und zwar ist es die Kennziffer 245.


Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020