Seite angelegt am: 23.01.2016
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Letze Bearbeitung:
08.03.2020
Maßgebliches Einkommen
Maßgeblich ist das Einkommen nach § 33 (1) EStG 1988 und nicht das Bruttoeinkommen ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld, daher die Kz 245 auf dem Jahreslohnzettel oder die Einkommenssteuerbemessungsgrundlage für die normale Einkommenssteuer.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020