Seite angelegt am: 20.04.2013
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Letze Bearbeitung:
08.03.2020
Mehrkindzuschlag und Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch
Der Mehrkindzuschlag ist ein Bestandteil der Familienbeihilfe und teilt deshalb deren rechtliches Schicksal. Die Familienbeihilfe wird auf Einrede bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Da der Mehrkindzuschlag dem Schicksal der Familienbeihilfe folgt, ist dieser somit ebenso wie die Familienbeihilfe zu berücksichtigen.
Zuletzt bearbeitet am 08.03.2020