Seite angelegt am: 02.08.2008
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Wegweisung und Besitzstörung
Aufgrund einer Wegweisung liegt keine Freiwilligkeit in Bezug auf die Aufgabe des Besitzes vor. Daher stellt das Auswechseln der Schlösser durch den verbleibenden Ehegatten eine Besitzstörung dar.