Seite angelegt am: 08.07.2007
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Strafanzeigen
Nach der Rechtsprechung kann es zwar eine Eheverfehlung darstellen, wenn gegen den anderen Ehegatten aus feindlicher Einstellung und aus Rachegefühl eine Strafanzeige erstattet wird, das gilt jedoch dann nicht, wenn die Anzeige aus Sorge um die eigene Sicherheit oder zur Wahrung eigener Rechte oder schutzwürdiger Interessen erstattet wird.