Seite angelegt am: 25.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Straftaten gegen Dritte als Eheverfehlung
Straftaten gegen Dritte, die so schwer sind, dass sie eine Entfremdung der Ehegatten herbeiführen können, zB Betrug sind eine schwere Eheverfehlung.