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Seite angelegt am: 05.06.2021 ; Letzte Bearbeitung: 05.06.2021

Beschwer für Rechtsmittel nach Vollzug

Wird ein selbständiger Beschluss zur Anordnung der zwangsweisen Durchsetzung der Rückführung gefasst, so ist auch bei bereits erfolgtem Vollzug der Rückführung die Beschwer des Entführers nicht weggefallen, weil dieser ein Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vollzugs der Rückführungsanordnung im Instanzenzug hat.