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Seite angelegt am: 21.07.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Modalitäten der Rückgabe

Das HKÜ enthält keine näheren Bestimmungen darüber, in welcher Form die Rückgabe iSd Art 12 leg.cit. anzuordnen ist. Auch wenn wohl das Übereinkommen keine Grundlage dafür bietet, dem „entführenden" Elternteil die Begleitung des Kindes an den früheren Aufenthaltsort aufzutragen, ist nach dem HKÜ sowohl die Rückführung durch den Antragsteller selbst als auch eine von ihm benannte Person als auch durch den „Entführer" selbst denkbar.