Summarisches Eilverfahren
Das Provisorialverfahren ist ein summarisches Eilverfahren, welches nicht an die Förmlichkeiten eines Beweisverfahrens nach der ZPO gebunden ist.
§ 382c EO ab 01.07.2021
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
EO § 382c
Das Gericht hat einer Person, die einer anderen Person durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf deren Antrag
1. den Aufenthalt an bestimmt zu bezeichnenden Orten zu verbieten,
2. aufzutragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller zu vermeiden und
3. zu verbieten, sich dem Antragsteller oder bestimmt zu bezeichnenden Orten in einem bestimmten Umkreis anzunähern,
soweit dem nicht schwerwiegende Interessen des Antragsgegners zuwiderlaufen.