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Seite angelegt am: 28.01.2007 ; Letze Bearbeitung: 27.03.2020

Anfechtung des Inhalts eines SV-Gutachtens

Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision oder Revisionsrekurs nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.


Zuletzt bearbeitet am 27.03.3020