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Seite angelegt am: 31.01.2016 ; Letzte Bearbeitung: 03.05.2020

Vermögensrechtliche Interessen des UhPfl nicht geschützt

Das Informationsrecht des § 189 ABGB bezweckt nicht den Schutz vermögensrechtlicher Interessen des nicht obsorgeberechtigten Elternteils. Wenn der Vater daher im Antrag anführt, dass er die Information für die SVA zur Berechnung eines allfällien weiteren Bezugs des Kinderzuschusses benötige, betrifft dies nur seine vermögensrechtlichen Interessen.