Neue Lebensgemeinschaft des betreuenden Elternteils
Auch ein menschlich verständlicher Wunsch nach einem möglichst ungestörten Familienleben mit einem neuen Partner rechtfertigt es für sich allein nicht, den Verkehr zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu schmälern, zumal auch eine positive Beziehung zu einem Stiefelternteil keinen vollwertigen Ersatz für die Pflege des Kontaktes zum leiblichen Elternteil darstellt.
Dass der besuchsberechtigte Vater eine neue Lebensgefährtin hat und dass das Kind während der Besuchszeiten auch Kontakt zu dieser hat, mag für die Mutter emotional schwer zu akzeptieren sein; trotzdem ist das hinzunehmen, weil dem Vater grundsätzlich der persönliche Kontakt zu seinem Kind unbeschränkt zusteht und Einschränkungen nur aus zwingenden, im Kindeswohl wurzelnden Gründen in Frage kämen.