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Seite angelegt am: 22.07.2009 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Kein Vorrang der sozialen Familie

Beim Besuchsrecht besteht kein Vorrang der sozialen Familie, da der Ehemann der Mutter zum Kind keinerlei familienrechtliche Beziehungen hat. Ein solcher Vorrang spielt nur dann eine Rolle, wenn der biologische Vater gegen den Ehemann der Mutter als rechtlichen Vater seine Vaterschaft durchsetzen will.