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Seite angelegt am: 27.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Spannungen zwischen Eltern

Spannungen zwischen den Eltern sind grundsätzlich keine Grund für eine Besuchsrechtsentziehung.

Übliche Spannungen zwischen den Eltern, die bei Trennungen immer wieder auftreten, und damit verbundene Irritationen des Kindes sind kein Grund für eine Besuchsrechtsaussetzung.