Seite angelegt am: 19.12.2014
;
Letzte Bearbeitung:
27.03.2020
Verletzung der Schulpflicht
Die beharrliche Verletzung der Schulpflicht durch den obsorgeberechtigten Elternteil stellt ohne Zweifel eine Gefährdung des Wohles des Kindes dar.
Zuletzt bearbeitet am 27.03.3020