Seite angelegt am: 07.01.2023
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Letzte Bearbeitung:
07.01.2023
Tätowierungen, Piercings
Es wurde bereits klargestellt, dass es sich bei einer Tätowierung um einen Eingriff in die körperliche Integrität eine Person handelt, die ohne vorausgegangene ausreichende Erklärung der Person rechtswidrig ist die und zu Schadenersatz berechtigt. Nach § 173 ABGB kann ein einsichts – und urteilsfähiges Kind Einwilligungen in medizinische Behandlungen selbst erteilen. Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing aber zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten st, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen hält.