Seite angelegt am: 17.06.2022
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Letzte Bearbeitung:
17.06.2022
Beweiswürdigung durch Rekurs idR nicht bekämpfbar
Auch im Rekursverfahren über eine EV nach § 382 g (nunmehr § 382d) EO ist eine Beweiswürdigung grundsätzlich nicht bekämpfbar, soweit das Erstgericht Beweise (auch) unmittelbar aufgrund von vor ihm abgelegten Zeugen- oder Parteiaussagen aufgenommen hat.