Seite angelegt am: 25.07.2024
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Letzte Bearbeitung:
25.07.2024
Auftrag zur Zahlung von Kreditraten zur Sicherung der Ehewohnung als Aufteilungsmasse
Es ist möglich den Gegner nach § 382 Z 8 lit b zweiter Fall EO – zwecks Sicherung der Ehewohnung als Bestandteil der Aufteilungsmasse – bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens aufzutragen
(1.) die laufenden Kreditraten für die Liegenschaft mit dem ehelichen Haus jeweils bei Fälligkeit an die Bank zu zahlen und
(2.) jeweils binnen 14 Tagen nach Zahlung einen Nachweis darüber zu Handen des Klagevertreters zu erbringen.