Seite angelegt am: 15.11.2009
;
Letzte Bearbeitung:
29.03.2020
Beweiswürdigung im Rekursverfahren nicht anfechtbar
Auch im Rekursverfahren über die EV nach § 382g EO ist die Beweiswürdigung im Rekursverfahren grundsätzlich nicht bekämpfbar, soweit das Erstgericht die Beweise (auch) unmittelbar aufgrund vor ihm abgelegter Zeugen- oder Parteiaussagen aufgenommen hat.
Zuletzt bearbeitet am 28.03.3020