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Seite angelegt am: 15.11.2009 ; Letzte Bearbeitung: 29.03.2020

Beweiswürdigung im Rekursverfahren nicht anfechtbar

Auch im Rekursverfahren über die EV nach § 382g EO ist die Beweiswürdigung im Rekursverfahren grundsätzlich nicht bekämpfbar, soweit das Erstgericht die Beweise (auch) unmittelbar aufgrund vor ihm abgelegter Zeugen- oder Parteiaussagen aufgenommen hat.


Zuletzt bearbeitet am 28.03.3020