Seite angelegt am: 19.07.2009
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Flucht vor Haft
Eine Flucht vor Haft kann nicht zur Unterhaltsbefreiung führen. Es ist als Ergebnis nicht hinzunehmen, dass dder Vater durch rechtswidriges Verhalten das Kind um den Haftvorschuss bringt. Ist der Vater arbeitsfähig ist er anzuspannen.