Seite angelegt am: 29.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Sachverständigengutachten nicht einzuholen
Im Verfahren gem. § 382a EO ist ein SV-Gutachten kein parates Bescheingungsmittel. Die Einholung eines Gutachtens würde dem Sinn des § 382a EO widersprechen.