Seite angelegt am: 15.11.2009
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Weitere Sorgepflichten
Der Einwand des Vaters, er sei für ein weiteres Kind sorgepflichtig, ist zu entgegnen, dass die Prüfung der Frage, ob die Unterhaltspflicht entgegen der Aktenlage tatsächlich niedriger ist, nicht im Rekursverfahren, sondern nur nach § 399a EO zu überprüfen ist.