Seite angelegt am: 15.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Studienreise
Kosten einer Studienreise,die für die Ausbildung des Kindes zwar förderlich ist, aber keine offizielle Schulveranstaltung darstellt, bilden keinen deckungspflichtigen Sonderbedarf.