Seite angelegt am: 20.10.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Kosten für Hortbetreuung
Hortkosten bilden dann keinen deckungspflichtigen Sonderbedarf, wenn die Unterbringung wegen der Berufstätigeit des obsorgeberechtigten Elternteils erfolgt.