Seite angelegt am: 08.12.2006
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Theaterbesuche
Ausgaben für Theaterbesuche sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und für die Bemessung des Ersatzes von Sonderbedarfsleistungen somit grundsätzlich nicht maßgeblich.
vereinzelt bejaht zB für Germanistik Studentin.