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Seite angelegt am: 08.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Theaterbesuche

Ausgaben für Theaterbesuche sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und für die Bemessung des Ersatzes von Sonderbedarfsleistungen somit grundsätzlich nicht maßgeblich.

vereinzelt bejaht zB für Germanistik Studentin.