Seite angelegt am: 05.08.2025
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Letzte Bearbeitung:
05.08.2025
Einstweilige Verfügung während Unterbrechung des Hauptverfahrens
Die Unterbrechung des Hauptverfahrens hindert die Einleitung und Fortentwicklung des Verfahrens über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht. Folglich ist auch die Aufhebung oder Einschränkung der einstweiligen Verfügung während der Unterbrechung des Hauptverfahrens möglich und zulässig.