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Seite angelegt am: 05.08.2025 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2025

Einstweilige Verfügung während Unterbrechung des Hauptverfahrens

Die Unterbrechung des Hauptverfahrens hindert die Einleitung und Fortentwicklung des Verfahrens über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht. Folglich ist auch die Aufhebung oder Einschränkung der einstweiligen Verfügung während der Unterbrechung des Hauptverfahrens möglich und zulässig.