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Seite angelegt am: 28.03.2021 ; Letzte Bearbeitung: 28.03.2021

Aufhebungsantrag, Einschränkungsantrag - Verfahren über; Kostenersatz

Die gefährdete Partei hat im Verfahren auf Aufhebung oder Einschränkung der EV nach § 399 EO gegen den sachfälligen Gegner Anspruch auf Kostenersatz, nach den Bestimmungen der §§ 41 ZPO. Über die Kosten eines im Sicherungsverfahren aufgetretenen Zwischenstreits (Einschränkungs- oder Aufhebungsantrags des Antragsgegners) ist sofort und endgültig zu entscheiden. Der Erfolg des Antragstellers richtet sich in diesem Zwischenstreit ausschließlich nach dem in diesem Verfahren erzielten Erfolg.