Seite angelegt am: 13.06.2022
;
Letzte Bearbeitung:
13.06.2022
Amtswegigkeit - keine
Es ist nicht Sache des Gerichts von Amts wegen auf die Stoffsammlung oder auf ergänzendes Vorbringen zu dringen.
Es ist nicht Sache des Gerichts von Amts wegen auf die Namhaftmachung von Bescheinigungsmittel zu dringen.