Seite angelegt am: 18.06.2022
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Letzte Bearbeitung:
18.06.2022
Antragsrücknahme im Rechtsmittelverfahren
Auch im Verfahren zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung nach § 382h EO ist eine Antragsrücknahme im Rechtsmittelverfahren unmittelbar wirksam und zulässig, und zwar ohne Zustimmung des Antragsgegners und ohne Verzicht auf den Sicherungsanspruch.