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Seite angelegt am: 23.04.2021 ; Letzte Bearbeitung: 13.11.2021

Parteienvernehmung

Auch im Provisorialverfahren ist die Parteienvernehmung zwar grundsätzlich mit beiden Parteien durchzuführen; ist aber die Befragung nur einer Partei in absehbarer Zeit ausführbar ("parat"), dann ist nur diese Partei zu vernehmen.