Seite angelegt am: 24.04.2022
;
Letzte Bearbeitung:
24.04.2022
Strengere Prüfung bei vorläufiger Befriedigung
Sieht die beantragte Einstweilige Verfügung eine vorläufige Befriedigung der gefährdeten Partei durch Leistung vor, so ist die materielle Rechtslage stgrenger zu prüfen als sonst. Insbesodnere bei Auferlegung eines vorläufigen Unterhalts muss daher dem Gegner der gefährdeten Partei Gelegenheit gegeben werden, seine Behauptung, der Anspruch bestehe nicht zu Recht, zu bescheinigen.