Seite angelegt am: 23.04.2021
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Letzte Bearbeitung:
23.04.2021
Unterbrechung des Sicherungsverfahrens
Die Unterbrechung eins Sicherungsverfahrens wegen Präjudizialität eines anderen Rechtsstreits ist mit dem Zweck des Provisorialverfahrens, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, unvereinbar.