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Seite angelegt am: 07.05.2022 ; Letzte Bearbeitung: 07.05.2022

Untersuchungsgrundsatz

Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet das Gericht, den Sachwalter von Amts wegen zu ermitteln. Dies entbindet die Beteiligten aber nicht von ihrer Behauptung-und Bescheinigungslast; bloße Behauptungen lösen nämlich nur dann die Ermittlungspflicht des Gerichts aus, wenn sie hinreichend konkret sind und die Ermittlung nicht „den Rahmen des Provisorialverfahrens sprengen“ würde.