Seite angelegt am: 07.05.2022
;
Letzte Bearbeitung:
07.05.2022
Untersuchungsgrundsatz
Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet das Gericht, den Sachwalter von Amts wegen zu ermitteln. Dies entbindet die Beteiligten aber nicht von ihrer Behauptung-und Bescheinigungslast; bloße Behauptungen lösen nämlich nur dann die Ermittlungspflicht des Gerichts aus, wenn sie hinreichend konkret sind und die Ermittlung nicht „den Rahmen des Provisorialverfahrens sprengen“ würde.