Seite angelegt am: 05.03.2021
;
Letzte Bearbeitung:
05.03.2021
Parteistellung im Verfahren über eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (nur) dem betroffenen Pflegebefohlenen Parteistellung zu; er allein ist auch rechtsmittellegitimiert.