Seite angelegt am: 01.02.2015
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Letzte Bearbeitung:
01.02.2015
Klage auf (Erhöhung des) Pflegegeld
Eine Klage auf (Erhöhung des) Pflegegeld gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.