Gegenbescheinigungsmittel
Wurde der Antragsgegner zu Äußerung zum Sicherungsantrag aufgefordert, dann kann es ihm nicht verwehrt werden, zur Entkräftung des vom Antragsteller behaupteten Anspruchs geeignete Gegenbescheinigungsmittel geltend zu machen. Das Gericht hat auch die angebotenen Gegenbescheinigungsmittel aufzunehmen, weil sonst eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorliegen kann, zumal bei einer Äußerungsmöglichkeit des Antragsgegners eine Widerspruch gem. § 397 (1) EO ausgeschlossen ist.
§ 397 EO ab 01.10.2014
Widerspruch
EO § 397
(1) Gegen die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung können der Gegner der gefährdeten Partei und der Drittschuldner Widerspruch erheben, falls diese nicht bereits vor Beschlussfassung einvernommen wurden. Gegen eine einstweilige Verfügung nach § 382a ist ein Widerspruch unzulässig.
(2) Der Widerspruch muss innerhalb vierzehn Tagen nach Zustellung des Beschlusses bei dem Gerichte erhoben werden, bei welchem der Antrag auf Bewilligung der einstweiligen Verfügung angebracht wurde.
(3) Durch die Erhebung des Widerspruches wird die Vollziehung der getroffenen Verfügung nicht gehemmt.