Seite angelegt am: 14.03.2007
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Nervliche Belastung - übliche
Die mit einem Scheidungsverfahren üblicherweise verbundene nervliche Belastung ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Die Wegweisung darf in keinem Fall eine unangemessene Reaktion auf das Verhalten des Antragsgegners sein.